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Thema: BZ: Im Dilemma aus hehren Motiven |
ande Administrator 17.02.2004 |
Badische Zeitung vom Mittwoch, 4. Februar 2004
Im Dilemma aus hehren Motiven
Rathaus zum Fall Gerling: Großzügig Baurecht geschaffen für Bürokomplex im Hinterhof, um denkmalgeschützte Häuser zu retten
Von unserem Redakteur Uwe Mauch
"Etwas ist schief gelaufen", urteilt das städtische Rechtsamt über das Bauverfahren Gerling und attestiert gleichzeitig der städtischen Bauverwaltung "hehre Motive". Deren mehrtägige Recherche in Akten und Archiven lässt den Schluss zu, dass das Rathaus vor zehn Jahren eine Bebauung im Innenhof erlaubte, damit der Versicherungskonzern auf den Abriss zweier denkmalgeschützter Häuser verzichtet. Die Baugenehmigung, die immer wieder fortgeschrieben und im Herbst 2002 abgelehnt wurde, sorgt weiterhin für juristische Auseinandersetzungen.
Heute informiert Baubürgermeister Matthias Schmelas den Bauausschuss des Gemeinderats in nichtöffentlicher Sitzung. Zuvor will die Initiative von Anwohner Primus Spiegelhalter die gesammelten Unterschriften gegen den neuen Bebauungsplan überreichen, der eine geringfügig kleinere Bebauung im Innenhof vorsieht.
Der Fall wurzelt in den 60er-Jahren. Damit die Gerling-Versicherung ihr Hochhaus in der Wiehre errichten konnte, stellte die Stadtverwaltung einen Bebauungsplan für die Ecke Günterstal-/ Talstraße auf. Hinzu kam eine Auflage des Regierungspräsidiums: Weil das siebengeschossige Gebäude zu hoch und zu dicht ist, müssen zwei Grundstücke im Innenhof frei bleiben (BZ vom 23. Januar 2004: "Starker politischer Wille"). 1963 wurde er rechtskräftig, drei Jahre später bekam der Konzern die Baugenehmigung und errichtete das Hochhaus.
1989 kaufte Gerling die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude Günterstalstraße 7 und 9 und beantragte deren Abriss, um einen dreigeschossigen Komplex zu errichten. Schon damals, so Siegfried Jung vom Bauordnungsamt, habe Gerling alternativ eine Bauvoranfrage für den Innenhof eingereicht. Es ging damals, so erinnern sich ehemalige Stadträte, auch um Arbeitsplätze. Büroflächen waren Mangelware, und die Wohnungsmieten kletterten. Rathaus und Rat wollten die Investition - und gleichzeitig die beiden alten Häuser erhalten.
Dass der Innenhof für eine Expansion überhaupt in Frage kam, liegt an einem Formfehler: Der Bebauungsplan war am 2. Juli 1963 hinter verschlossenen Türen verabschiedet worden, "um Bodenspekulationen zu vermeiden", wie der städtische Jurist Rüdiger Engel erklärt. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof erklärte im Jahre 1967 diese im ganzen Land übliche Praxis für rechtswidrig. Das Regierungspräsidium verfügte in einem Erlass, "solche Bebauungspläne nicht zu beachten."
Also konnte die Bauverwaltung Anfang der 90er-Jahre das Projekt im Innenhof ermöglichen, "durch großzügige Schaffung von Baurechten und eine liberale Genehmigungspraxis", wie Rüdiger Engel anmerkt. Etwa indem die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken nicht eingehalten werden mussten. Dagegen gab es schon damals Protest.
Im Juli 1994 genehmigte das Baudezernat eine geänderte Fassade, drei Jahre später verlängerte es die Baugenehmigung - doch inzwischen diente das Baurecht lediglich dazu, die Gerling-Bilanz zu polieren. Als der Konzern im August 1999 erneut die Verlängerung der Baugenehmigung beantragte, begann das Baudezernat eine Art Salamitaktik. Unterlagen wurden nachgefordert (Februar 2000), die seit April 2001 vorliegen. Wegen der öffentlichen Debatten um die Nachverdichtung steuerte das Stadtplanungsamt einen anderen Kurs, während das Bauordnungsamt die erneute Genehmigung für geboten hielt. Gespräche mit Gerling, so Stadtplaner Wulf Daseking, zogen sich hin bis April 2002. Im Juli landete das Thema auf dem Tisch des Baubürgermeisters. "Dann ging alles ganz schnell", sagt Matthias Schmelas. Im Oktober beschlossen die Stadträte einen neuen Bebauungsplan, eine Veränderungssperre, und sie lehnten die Baugenehmigung ab. Logische Folge: Gerlings Widerspruch. Auf der anderen Seite: Anlieger wehren sich gegen die - bislang nicht verlängerte - Baugenehmigung.
Rüdiger Engel sieht weiterhin ein Risiko für die Stadt, schadensersatzpflichtig zu werden. Entweder war die Baugenehmigung von 1993 falsch, oder es ist falsch, sie nicht mehr zu verlängern. Über die Jahre hinweg dreimal ein Vorhaben zu genehmigen und dann plötzlich abzulehnen, ohne dass sich an den Umständen etwas geändert hat, könnten Richter als "widersprüchlich" einstufen. "Dann drohen Planungs- und Anwaltskosten an der Stadt hängen zu bleiben."
Der Bebauungsplan, der bis 30. Januar öffentlich auslag, soll den Kompromiss zwischen Verwaltung und Gerling bringen: etwas niedriger, aber mit 2000 Quadratmeter gleich viel Bürofläche. Den Anwohnern ist das noch zu viel.
Quelle: http://www.badische-zeitung.de |
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